- 2019 – 5.266,51 € – davon 1.288,87 € für Fortbildung und Mitarbeiterausflug
- 2018 – 2.967,76 €
- 2017 – 2.414,26 €
- 2016 – 2.639,92 €
- 2015 – 3.262,90 €
- 2014 – 3.335,15 €
- 2013 – 3.508,96 €
- 2012 – 1.877,37 €
- 2011 – 1.607,06 €
- 2010 – 1.254,20 €
- 2009 – 856,10 €
- 2008 – 300,00 €
Das Thema „Arbeitslöhne in Entwicklungsländern“ ist zugegebenermaßen eines der schwierigsten, hat aber auch eine zentrale Position, wenn man sich wie pro-A-kids dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ verpflichtet fühlt. Die ortsüblichen Arbeitslöhne sind sehr niedrig, so verdient ein Gelegenheitsarbeiter 3,50 EUR bis 5 EUR pro Tag. Ein Ei kostet 0.09 €, 1 kg Kochfett 2 €, 1 kg Reis 0,60 €, 1 Stück Seife 0,48 € und Benzin gar 0,95 € pro Liter. Rechnet man zusammen, was eine mehrköpfige Familie pro Tag braucht, lässt sich rasch ermessen, dass es nur zum Überleben reicht. Staatliche Altersvorsorge, Krankenkasse, freie Schul- und Berufsbildung gibt es in Kenia nicht, muss also ebenfalls vom knappen Lohn abgezweigt werden. Dazu kommt hinzu, dass jedes Familienmitglied mit festem Arbeitsplatz zusätzlich noch fünf, zehn oder mehr Verwandtschaftsmitgliedern in finanziellen Notlagen unterstützen muss, schließlich wurde ja auch seine Schul- und Ausbildung einst durch Unterstützung der gesamten Großfamilie finanziert, also ist er bzw. sie nun dran, diesen „sozialen Kredit“ zurückzuzahlen.
In der Praxis hat das oft die Folge, dass kaum jemand von seinem Haupt-Arbeitsverhältnis – so er denn eines hat – leben kann, sondern jegliche Einkommensmöglichkeit „am Rande“ dankbar in Kauf nimmt. Der Lehrer ist nebenher noch Taxifahrer, gibt Nachhilfestunden für Kinder, deren Eltern es sich leisten können oder wollen, hat eine kleine Farm zuhause oder vermittelt auch dieses oder jenes Geschäft – gerne auch mit Sponsoren wie z.B. pro-A-kids – und erhält dabei das übliche „Vermittlungsgeld“. Dies führt andererseits natürlich zwangsläufig auch dazu, dass für die Haupttätigkeit weniger Zeit übrig bleibt und bei uns vorausgesetzte Standards – wie z.B. eine ausführliche Unterrichtsvorbereitung der Lehrer oder Korrektur von Schülerarbeiten zu Hause – nicht üblich sind.
Unser Anliegen ist es, hier zumindest teilweise einen eigenen Impuls in Sachen „Fair Payment“ zu setzen, auch wenn dies in der konkreten Umsetzung nicht immer leicht ist. Unser leistungsorientiertes deutsches Bezahlungssystem trifft im ländlichen Kenia auf eher familiär strukturierte Überlebensstrategien, deren Wertekotex durchaus sehr unterschiedlich sein kann.
Als wir 2008 mit unserer Vereinsarbeit begannen, hatte uns die damalige Erzieherin um einen Gehaltszuschuss gebeten, damit sie die Kinder bis in den Nachmittag hinein betreuen konnte. Daraus erwuchs nach und nach ein sehr kompliziertes System von Teilzuschüssen und entsprechenden Schwierigkeiten in der Weisungskompetenz.
Da es sich um eine öffentliche Vorschuleinrichtung handelt, die der Hauptschule in Timau unterstellt ist, haben wir uns entschlossen, dieses System der Zufinanzierung mit Beginn des neuen Schuljahres 2019 aufzulösen. Gleichzeitig wurden die seit langem aufgeschobenen Gehaltsanpassungen umgesetzt, was zu einer deutlichen Steigerung der Personalkosten führte.
Im neuen System werden nun die Bereiche Gebäude/Gelände und Mittagsverpflegung vollständig aus Vereinsmitteln finanziert und Köchin Evangelina und Gärtnerin Mary bekommen ein Gehalt, das der Hälfte eines offiziellen Lehrergehaltes entspricht. Die beiden Erzieherinnen finanzieren sich dagegen aus den Einnahmen der Schulgebühren und werden durch die Mutterschule in Timau kontrolliert.
Zusätzlich erhält unser Projektmanager Francis Wambugu eine Aufwandsentschädigung für seinen Einsatz für pro-A-kids, da ehrenamtliches Engagement, wie wir es hier kennen, immer finanzielle und zeitliche Reserven voraussetzt, die in Kenia allerdings nur in der Oberschicht vorhanden sind. Damit erhalten alle Mitarbeiter mittlerweile eine für ortübliche Verhältnisse faire Bezahlung, allerdings immer noch weit weniger, als wir selbst für uns für die Sicherung der Grundbedürfnisse einschließlich vertretbarer Wohnverhältnisse, medizinischer Versorgung und Bildungsansprüchen als akzeptabel empfinden würden. Außerdem bemühen wir uns – soweit es in unseren Möglichkeiten liegt, um diverse zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen, wie z.B. freies Mittagessen für die Angestellten, die Möglichkeit, die eigenen Kleinkinder während der Arbeitszeit mit zu versorgen, Gehaltsvor- und Zuschüsse in persönlichen Notlagen, medizinische Unterstützung und – was in vielen öffentlichen Einrichtungen eher selten ist – pünktliche Gehaltszahlungen.
Dies zu ändern ist uns weiterhin ein großes Anliegen, setzt aber auch – im Sinne unserer Sponsoren – ein gewisses Umdenken bei den Gehaltsempfängern voraus.